Business terms
Version 1.1.0 · Published on 26 October 2026
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Encore-Unternehmensvereinbarung
Version 1.1.0 · Stand: 26. Oktober 2026
Diese Vereinbarung enthält die Bedingungen für die geschäftliche Nutzung von Encore, die Regeln für Treueprogramme und die vollständige Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen und Dienstleisterangaben. Sie richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Vertragspartner auf Anbieterseite ist Dominik Tajak, handelnd als Dominik Tajak Consulting, Am Dinkelfeld 45, 91056 Erlangen, Deutschland. Kontakt für Vertrag, Support und Datenschutz: [email protected], +49 1523 3924897. „Wir“ bezeichnet nachfolgend diesen Anbieter. „Unternehmen“ bezeichnet das über die private Einladung und den darin genannten Geschäftsnamen zugeordnete Unternehmen, für das die bestätigende Person tatsächlich vertretungsbefugt handelt. Die vollständigen rechtlichen Unternehmensangaben werden anschließend nach Abschnitt 1 ergänzt.
Eine Zustimmung für das Unternehmen: Eine hierzu befugte Person mit Inhaberzugang bestätigt diese gesamte Fassung für das bezeichnete Unternehmen. Das umfasst die vertraglichen Bestimmungen und die Auftragsverarbeitung in den Abschnitten 10 bis 12. Die Datenschutz- und Speicherinformationen in den Abschnitten 8 und 9 erläutern Verarbeitungen; ihre Bereitstellung oder Kenntnisnahme ist keine datenschutzrechtliche Einwilligung. Werbung wird mit dieser Vereinbarung nicht erlaubt. Dafür bleibt eine gesonderte, freiwillige Entscheidung erforderlich.
Kenntnisnahme durch das Team: Personen mit Mitarbeiter- oder Managerzugang bestätigen lediglich, die für ihre Tätigkeit geltenden Nutzungs- und Sicherheitsregeln dieser Fassung zur Kenntnis genommen zu haben. Diese Erklärung schließt oder ändert weder den Unternehmensvertrag noch die Auftragsverarbeitungsvereinbarung und ersetzt keine Zustimmung einer vertretungsbefugten Person. Eine technische Rolle allein beweist keine Vertretungsmacht. Wird einer Person später ein Inhaberzugang eingeräumt, ist die Vertragsbestätigung für das Unternehmen gesondert erforderlich.
Inhalt
- Vertrag, Einladung und Unternehmensangaben
- Persönliche Zugänge und zulässige Nutzung
- Leistungen, Pakete und Drittanbieter
- Treueprogramme und Kundenansprüche
- Freiwillige Werbung und Kommunikation
- Preise, Zahlung, Laufzeit und Beendigung
- Betrieb, Störungen und Haftung
- Informationen zum Datenschutz
- Cookies und Speicher auf Geräten
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Dienste, Unterauftragnehmer und internationale Verarbeitung
- Fassungen, Nachweise und Schlussbestimmungen
1. Vertrag, Einladung und Unternehmensangaben
Der Zugang erfolgt über eine private Einladung mit dem zugeordneten Geschäftsnamen. Bei deren Annahme muss die befugte Person die angezeigte Unternehmensvereinbarung aktiv bestätigen, bevor ihr Inhaberzugang eingerichtet und freigegeben wird. Ein Einladungslink oder das bloße Eingeben eines Passworts ist keine Zustimmung. Die Person muss für das eingeladene Unternehmen rechtlich zum Abschluss befugt sein.
Nach Annahme der Einladung vervollständigt das Unternehmen vor der Nutzung seiner Programme den vollständigen rechtlichen Namen, die Rechtsform, eine zuständige Kontaktperson und eine korrekte Rechnungsanschrift einschließlich Rechnungs-E-Mail. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registerangaben werden nur angegeben, soweit vorhanden. Die Angaben sind aktuell zu halten. Die Vervollständigung oder Berichtigung konkretisiert die Identität des bereits vertretenen Unternehmens. Ein tatsächlicher Wechsel des Vertragspartners bedarf einer gesonderten Vereinbarung; eine Änderung des Profilnamens oder der Rechnungsdaten ersetzt den Vertragspartner nicht stillschweigend.
Die Einladung und Unternehmenszuordnung, die Erklärung der bestätigenden Person und die genaue Fassung bilden den elektronischen Vertragsnachweis. Die später ergänzten Unternehmensangaben werden damit verbunden, ohne eine frühere Erklärung oder deren Zeitpunkt nachträglich zu verändern. Die Bestätigung dieser Vereinbarung allein bestellt kein kostenpflichtiges Paket und erteilt weder ein Zahlungsmandat noch eine Werbeeinwilligung. Für eine kostenpflichtige Bestellung gelten zusätzlich die ausdrücklichen Voraussetzungen in Abschnitt 6.
Das Unternehmen bestimmt, welche Personen seinen Bereich nutzen dürfen, und stellt ihnen die für ihre Aufgaben erforderlichen Informationen und Anweisungen bereit. Die Kenntnisnahme durch Teammitglieder dokumentiert deren eigene Erklärung; sie ist kein Nachweis, dass Kunden oder andere Beschäftigte einem Vertrag oder einer Verarbeitung zugestimmt haben.
2. Persönliche Zugänge und zulässige Nutzung
Persönliche Zugänge sind nicht übertragbar. Passwörter, Sitzungen, Einladungen, persönliche Kartenlinks und Wiederherstellungsnachweise sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Das Unternehmen vergibt nur erforderliche Rollen und entzieht ausgeschiedenen Personen zeitnah den Zugang. Ein gemeinsam verwendetes Personalkonto ersetzt keine nachvollziehbaren Einzelberechtigungen. Vermutete Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich zu melden.
Nutzer dürfen nur auf die ihnen zugeordneten Unternehmensbereiche und Daten zugreifen. Sie dürfen Schutzmaßnahmen und Mengenbegrenzungen nicht umgehen, fremde Konten oder Karten nicht übernehmen und keine irreführenden oder rechtswidrigen Inhalte einstellen. Änderungen an Programmen und Buchungen dürfen nur innerhalb der erteilten Berechtigung erfolgen.
Das Unternehmen darf eigene Inhalte wie Namen, Beschreibungen, Logos und Bilder einstellen, soweit es über die erforderlichen Rechte verfügt. Es gestattet uns deren Verarbeitung und Darstellung, soweit dies für die angeforderten Encore-Funktionen erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende freie Vermarktung dieser Inhalte wird damit nicht vereinbart.
Es dürfen nur erforderliche personenbezogene Daten übermittelt werden. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, und Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten sind nicht für Encore-Freitextfelder vorgesehen. Zahlungsinstrumente, vollständige Kartenzahlungsdaten und Passwörter anderer Dienste dürfen dort ebenfalls nicht gespeichert werden.
3. Leistungen, Pakete und Drittanbieter
Encore stellt Werkzeuge für digitale Treueprogramme bereit: je nach Freischaltung insbesondere Programme und Kundenkarten, Stempel, Punkte, Besuchspakete, dokumentierte Einlösungen, Teamrollen, Kartengestaltung, Wallet-Ausgabe und Kooperationen. Die geschäftliche Nutzung kann über die Webanwendung und die dafür bereitgestellten Funktionen der Encore-Apps erfolgen. Wir schulden die vereinbarte technische Leistung; ein bestimmter Umsatz, Kundenbesuch, Werbeerfolg oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht zugesagt.
Die Pakete heißen Free, Encore Starter, Encore Business und Encore Ultra. Der tatsächlich vereinbarte Umfang ergibt sich aus der bestätigten Paketauswahl und dokumentierten individuellen Freischaltungen. Die Paketübersicht zeigt Funktionen, Mengenlimits und den effektiven Zugang. Eine spätere Änderung einer Anzeige allein ändert keine bereits verbindlich vereinbarte Leistung oder Vergütung.
Als „in Vorbereitung“ gekennzeichnete Funktionen sind noch keine bereitgestellte Leistung und enthalten keine Zusage eines Fertigstellungstermins. Dies betrifft derzeit insbesondere Geschäftskampagnen für E-Mail- und Push-Marketing sowie erweiterte Auswertungen. Angezeigte Kontingente begründen weder Versandbereitschaft noch die Erlaubnis, Empfänger anzuschreiben.
Wallet-Ausgabe und Anbieterfunktionen setzen die erforderlichen gültigen Zugänge und die technische Verfügbarkeit des jeweiligen Dienstes voraus. Eine nicht eingerichtete Wallet-Ausgabe darf nicht als erfolgreich ausgegeben werden. Ein Download oder eine Weiterleitung ist kein Beweis, dass eine Karte tatsächlich gespeichert wurde. Offline gespeicherte Karten können einen älteren Stand anzeigen; eine Zustellannahme beweist weder das Lesen einer Nachricht noch einen Kundenbesuch.
Bei Kooperationen vereinbaren die beteiligten Geschäfte ihre Leistungen und Zuständigkeiten. Encore übernimmt dadurch nicht die Pflicht eines Geschäfts, dessen Prämien auszugeben. Eigene vertragliche Pflichten des Anbieters bleiben unberührt.
4. Treueprogramme und Kundenansprüche
4.1 Klare Bedingungen vor dem Beitritt
Das Unternehmen ist Anbieter seiner Treueprogramme und für deren rechtmäßige Beschreibung und die Erfüllung zugesagter Prämien verantwortlich. Vor einem Beitritt müssen Prämie, Sammelziel, berechtigte Käufe oder Besuche sowie wesentliche Befristungen, Gegenleistungen und Ausschlüsse verständlich feststehen. Bei kostenpflichtigen Besuchspaketen müssen insbesondere Preis, Leistungsumfang und eine zulässige Gültigkeitsdauer vor dem Erwerb erkennbar sein.
Die beim Beitritt geltenden Regeln müssen nachvollziehbar bleiben. Neue Angebote sind als neue Programme oder ausdrücklich vereinbarte Änderungen zu behandeln. Bereits entstandene Ansprüche dürfen nicht rückwirkend verschlechtert werden. Unklare Vorratsvorbehalte sind kein Mittel, eine bereits verdiente Prämie ohne angemessene Lösung entfallen zu lassen.
Das Unternehmen erfüllt die erforderlichen Informationspflichten gegenüber seinen Kunden. Kunden müssen notwendige Erklärungen wirksam selbst abgeben können; eine erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung und besondere Altersbeschränkungen bleiben zu beachten. Diese Unternehmensvereinbarung gibt keine Erklärung im Namen der Kunden ab. Das Anlegen einer Kundenkarte begründet kein kostenpflichtiges Encore-Plattformabonnement für den Kunden. Leistungen des Geschäfts können nach dessen zuvor mitgeteilten Bedingungen kostenpflichtig sein.
4.2 Gutschriften, Einlösungen und Korrekturen
Gebucht werden ausschließlich tatsächliche, berechtigte Vorgänge. Käufe, Besuche, Umsätze, Installationen, Erklärungen oder Einlösungen dürfen nicht erfunden werden. Öffentliche QR- und NFC-Links öffnen Informationen oder eine Anmeldung; sie erteilen keine Berechtigung zur Gutschrift oder Ausgabe von Prämien. Berechtigtes Personal beziehungsweise eine ausdrücklich dafür freigegebene technische Funktion muss die Voraussetzungen einer Buchung prüfen.
Eine Einlösung wird erst nach Ausgabe der Prämie oder Erbringung der vereinbarten Leistung bestätigt. Fehler werden durch nachvollziehbare Korrekturen mit Begründung geklärt. Historische Vorgänge dürfen nicht verdeckt überschrieben werden. Maßgeblich ist der berechtigte, nachvollziehbar dokumentierte Vorgang; offensichtliche Fehler bleiben korrigierbar.
4.3 Nicht verfügbare Prämien
Das Unternehmen informiert betroffene Kunden zeitnah. Bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit bleibt die verdiente Prämie offen. Es bietet einen realistischen späteren Termin oder einen tatsächlich vereinbarten Ersatz an. Bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit ist eine angemessene Lösung mit dem Kunden zu klären; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.
Ein Ersatz darf nicht einseitig als gleichwertig festgelegt und anschließend als angenommen verbucht werden. Eine abgelehnte Alternative ist keine Einlösung. Dokumentiert wird eine tatsächlich getroffene Vereinbarung, ohne unnötige persönliche Angaben zu speichern.
4.4 Pause, Paketwechsel und Programmende
Eine Pause für neue Anmeldungen beendet nur weitere Beitritte. Bestehende Karten, Guthaben und berechtigte Einlösungen bleiben bestehen. Ein kleineres Paket kann neue Programme, Karten oder zusätzliche Leistungen begrenzen; vorhandene Historie und Kundenansprüche werden dadurch nicht automatisch gelöscht. Ein Paketlimit, ein Marketingwiderruf oder eine technische Sperre ist kein Grund, verdiente Prämien zu entziehen.
Vor einem Programm- oder Vertragsende prüft das Unternehmen offene Sammelrunden, verdiente Prämien und bereits bezahlte Besuchsleistungen. Es informiert Betroffene rechtzeitig und nennt einen nachvollziehbaren Abwicklungsweg. Ein pauschaler Verfall ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist unzulässig. Erforderliche Nachweise sind vor Abschaltung des Zugangs zu exportieren beziehungsweise ihre Übergabe ist zu vereinbaren. Eine Kontolöschung erklärt keinen Verzicht auf Ansprüche gegen das Geschäft.
Das Geschäft bleibt erster Ansprechpartner für seine Leistungen; technische Anliegen können an unseren Kontakt gerichtet werden. Encore verkauft die Prämien des Geschäfts nicht und garantiert dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht. Gesetzliche Verbraucherrechte und die eigenen Pflichten beider Parteien bleiben unberührt.
5. Freiwillige Werbung und Kommunikation
Die Zustimmung zu dieser Vereinbarung und die Kenntnisnahme durch Mitarbeitende sind keine Werbeeinwilligung. Auch Kundenregistrierung, Prämienteilnahme, Wallet-Speicherung oder eine technische Benachrichtigungsberechtigung ersetzen keine solche Erklärung.
Eigene Encore-E-Mail-Werbung setzt eine gesonderte, nicht vorausgewählte Einwilligung für den dort beschriebenen Absender, Kanal und Zweck voraus. Ablehnung oder Widerruf beeinträchtigen die gewöhnliche Nutzung von Encore nicht. Eine Einwilligung in eigene Encore-Angebote erlaubt keine Werbung beliebiger teilnehmender Geschäfte und umfasst nicht automatisch Anrufe, SMS oder Push-Werbung.
Für Werbung eines Geschäfts muss dessen eigene Erklärung Absender, Kanal und Inhalt vor der Entscheidung erkennen lassen. Das Unternehmen verantwortet die Rechtmäßigkeit seiner Empfängerauswahl und Werbung. Über Encore angebotene Einwilligungsfunktionen dürfen nur tatsächlich freiwillige, nachweisbare Entscheidungen dokumentieren. Soweit eine Bestätigung der E-Mail-Adresse erforderlich ist, beginnt Versand erst danach. Push-Marketing benötigt zusätzlich die gesonderte Wahl des passenden Marketingzwecks und die technische Geräteberechtigung. Notwendige Konto-, Sicherheits- und Vertragsmitteilungen sind von Werbung zu trennen.
Eine Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden: über die angebotenen Einstellungen, eine Abmeldung in der jeweiligen Werbe-E-Mail oder den zuständigen Absender. Für eigene Encore-Werbung ist auch [email protected] erreichbar. Frühere Einwilligungen müssen auch nach einer Textänderung widerrufbar bleiben. Der Widerruf ändert nicht die Rechtmäßigkeit vorheriger Verarbeitung und darf verdiente Prämien nicht entfallen lassen. Eine gespeicherte Erklärung löst für sich keine Nachricht oder Kampagne aus.
6. Preise, Zahlung, Laufzeit und Beendigung
Free hat keinen monatlichen Paketpreis und erfordert keine Zahlung. Die für Starter, Business und Ultra angezeigten Preise sind zum Stand dieser Fassung vorläufige monatliche Nettopreise. Eine fehlende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bedeutet keine Steuerbefreiung. Die verbindliche Steuerbehandlung muss vor einer echten kostenpflichtigen Bestellung feststehen.
Ein kostenpflichtiges Paket wird erst durch eine gesonderte, ausdrückliche Bestellung und Bestätigung mit konkretem Preis, gegebenenfalls anfallenden Steuern, Abrechnungszeitraum, Leistungsbeginn und Leistungsumfang verbindlich. Die Annahme dieser Unternehmensvereinbarung, eine vorgemerkte Paketauswahl oder die Anzeige eines Listenpreises begründen für sich keine Zahlungspflicht.
Stripe ist noch nicht als Zahlungsabwicklung angeschlossen. Der derzeitige Ablauf löst keine echte Kartenzahlung aus. Eine ausdrücklich gekennzeichnete Zahlungssimulation ist nur ein Testablauf und erzeugt weder eine Forderung noch einen Zahlungseingang. Sie verlängert sich nicht von selbst. Ein Simulationsbeleg ist keine Rechnung und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Die Bereitstellung echter Rechnungen in Encore ist noch nicht freigeschaltet; vor echten Zahlungen sind Zahlungsabwicklung, Steuerbehandlung und vollständige Rechnungsprozesse einzurichten. Gesetzliche Anforderungen an elektronische Rechnungen bleiben unberührt.
Eine administrative oder für bisherige Pilotgeschäfte erhaltene Freischaltung ist kein Kauf, kein Zahlungsnachweis und keine Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Abonnement. Ihr Umfang wird als Freischaltung dokumentiert. Sie erzeugt keine rückwirkenden Paketkosten. Eine spätere kostenpflichtige Nutzung erfordert ebenfalls die vorstehende ausdrückliche Bestellung.
Für später verbindlich gebuchte monatliche Pakete gilt, soweit die Bestellung nichts Abweichendes festlegt: monatliche Abrechnung im Voraus, Verlängerung um jeweils einen Monat und Kündbarkeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Die Kündigung kann mindestens in Textform an [email protected] erklärt werden. Preise werden nicht rückwirkend erhöht; geänderte Preise bedürfen vor einer erneuten verbindlichen Bestellung einer transparenten Vereinbarung.
Das Unternehmen kann die unentgeltliche Nutzung beenden und die Schließung seines Unternehmenszugangs verlangen. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Die Schließung eines Zugangs erledigt keine offenen Kundenansprüche oder Aufbewahrungspflichten. Die Programmabwicklung richtet sich nach Abschnitt 4, Rückgabe und Löschung von Auftragsdaten nach Abschnitt 10.7. Gesetzlich erforderliche Nachweise bleiben nur im notwendigen Umfang und für ihren jeweiligen Zweck erhalten.
7. Betrieb, Störungen und Haftung
Störungen sind mit den zur Diagnose erforderlichen Angaben zu melden. Unnötige Kundendaten und Zugangsdaten gehören nicht in Fehlermeldungen. Wir dürfen angemessene Wartungsmaßnahmen vornehmen. Verbindungen, Geräte und Drittanbieter können die Verfügbarkeit beeinflussen. Ein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau oder eine individuelle Reaktionszeit gilt nur bei gesonderter Vereinbarung; geschuldete Leistungen und gesetzliche Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.
Bei konkreten Sicherheitsrisiken, unbefugten Zugriffen oder erheblichen Vertragsverstößen dürfen betroffene Funktionen verhältnismäßig begrenzt werden. Soweit der Schutz Betroffener und die Dringlichkeit es zulassen, erfolgt vorher ein Hinweis mit Gelegenheit zur Abhilfe. Grund und Klärungsmöglichkeit werden mitgeteilt, soweit keine berechtigten Sicherheits- oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Eine Beschränkung löscht nicht automatisch berechtigte Guthaben und Einlösungsnachweise.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, übernommenen Garantien und zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Pflichten ermöglichen die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und sind solche, auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertrauen darf. Weitergehende zwingende Ansprüche, insbesondere Rechte betroffener Personen nach der DSGVO, bleiben unberührt.
8. Informationen zum Datenschutz
8.1 Verantwortlichkeit und Herkunft der Daten
Diese Angaben informieren über Verarbeitungen; sie ersetzen keine erforderliche Rechtsgrundlage und verlangen keine pauschale Einwilligung. Für Encore-Identitäten, Plattformschutz, eigene Vertragsbeziehungen mit Unternehmen und eigene Kommunikation ist Dominik Tajak Consulting unter den eingangs genannten Kontaktdaten verantwortlich.
Das jeweils benannte Geschäft verantwortet sein Treueprogramm, seine Kundenbeziehung, Prämien und Werbung. Soweit wir Programmdaten ausschließlich nach dessen Weisung verarbeiten, handeln wir als Auftragsverarbeiter nach Abschnitt 10. Das Unternehmen bleibt für seine Informationspflichten verantwortlich und macht Kontaktdaten und ergänzende Hinweise beim Programm zugänglich.
Die Daten stammen aus Eingaben der betroffenen Person, vom Unternehmen veranlassten Einladungen und Berechtigungen, berechtigten Programmvorgängen sowie technisch notwendigen Nutzungs- und Verbindungsinformationen. Bei ausdrücklich verwendeten Anmelde-, Wallet- oder Benachrichtigungsdiensten können die für diese Funktion erforderlichen Informationen von der jeweiligen Plattform stammen.
8.2 Zwecke und Rechtsgrundlagen
- Konten und Zugang: Name, E-Mail-Adresse, Prüfstatus, abgeleitete Passwortnachweise, Sitzungsnachweise und Rollen dienen Registrierung, Einladung, Anmeldung, Wiederherstellung und Berechtigungsprüfung. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO für die eigene Vertragsbeziehung; bei Beschäftigten und Vertretern eines Geschäftspartners Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO mit dem Interesse an sicherer Geschäfts- und Vertragsabwicklung.
- Treueprogramme: Karten- und Mitgliedskennungen, Programmzuordnung, angezeigter Name, erforderliche Kontaktangaben und Stempel-, Punkte-, Besuchs- und Einlösungsvorgänge dienen Teilnahme und Leistungserfüllung. Das Geschäft bestimmt die passende Rechtsgrundlage, insbesondere Vertragserfüllung; eine technische Bestätigung allein begründet keine Rechtsgrundlage.
- Unternehmensverwaltung und Abrechnung: Rechtlicher Name, Rechtsform, Kontakt- und Vertretungsperson, Rechnungsanschrift, Rechnungs-E-Mail, gegebenenfalls Register- und Umsatzsteuerangaben, Paket, Freischaltungen und tatsächliche Zahlungs- und Belegdaten dienen Vertragsabwicklung und gesetzlichen Pflichten. Maßgeblich sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b, f und c DSGVO, je nach konkretem Zweck. Simulationen sind keine tatsächlichen Umsätze.
- Sicherheit und Nachweise: Technische Verbindungsdaten, Sicherheitsereignisse, Änderungsprotokolle sowie versionierte Erklärungen mit Zeitpunkt, Aktion und Prüfsumme dienen Missbrauchsabwehr, Fehlerklärung und dem Nachweis wirksamer Entscheidungen. Grundlage sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f und, soweit eine gesetzliche Pflicht besteht, Buchstabe c DSGVO. Berechtigte Interessen sind der Schutz von Konten und Kundenansprüchen sowie die Nachweisbarkeit berechtigter Vorgänge.
- Gewählte Funktionen: Informationen zu Wallet-Karten, Benachrichtigungsgeräten, Sichtbarkeit, Freundschaften und Weiterempfehlungen werden bei Nutzung der jeweiligen Funktion verarbeitet. Dies richtet sich nach der angeforderten Funktion und ihrer Rechtsgrundlage; Sichtbarkeit wird durch die Auswahl des Nutzers begrenzt. Daraus folgt keine allgemeine Freigabe zur Werbung.
- Werbung: Für den jeweils beschriebenen Absender, Zweck und Kanal gilt die getrennte freiwillige Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO und den einschlägigen Werberegeln. Notwendige Vertrags- und Sicherheitsmitteilungen sind davon getrennt.
Ohne erforderliche Pflichtangaben ist die betreffende Funktion nicht möglich. Optionale Angaben und Werbung sind keine allgemeine Voraussetzung für Encore. Im beschriebenen Funktionsumfang findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung im Sinne von Artikel 22 DSGVO statt.
8.3 Empfänger und Dauer
Die vorgesehenen Dienstleister, Zwecke und möglichen internationalen Verarbeitungen stehen vollständig in Abschnitt 12. Berechtigte Beschäftigte und beauftragte technische Betreuung erhalten nur den für ihre Aufgaben nötigen Zugang. Behörden oder beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater erhalten Daten, soweit dies gesetzlich erforderlich oder zur Wahrung berechtigter Ansprüche notwendig ist. Personenbezogene Daten werden nicht verkauft.
Kontodaten bleiben grundsätzlich für die Dauer der Nutzung erforderlich. Bei Kontolöschung werden Anmeldedaten entfernt beziehungsweise unbrauchbar gemacht; Pflichten des Geschäfts und erforderliche Vorgangsnachweise sind gesondert zu prüfen. Deshalb löscht eine Kontolöschung nicht automatisch jede historische Treuebuchung.
Vertrags-, Erklärungs- und Streitnachweise dürfen nur so lange personenbezogen erhalten bleiben, wie eine konkrete Nachweispflicht oder Rechtsverteidigung dies erfordert. Maßgeblich sind die anwendbaren Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen. Bei Rechnungs- und Buchungsunterlagen hängt die Frist insbesondere von Dokumentart und geltender handels- oder steuerrechtlicher Pflicht ab. Nach Zweck- und Fristende ist zu löschen oder wirksam zu anonymisieren, sofern kein dokumentierter Ausnahmegrund besteht.
Technische Sitzungen haben die in Abschnitt 9 genannten Laufzeiten. Sicherheitsdaten sind auf die Erforderlichkeit für Fehleranalyse und Missbrauchsabwehr zu begrenzen. Sicherungen können gelöschte Daten bis zu ihrem regulären Ersatz enthalten, dürfen aber nicht für den laufenden Betrieb genutzt werden. Bei Wiederherstellung sind zwischenzeitliche Lösch- und Sperranforderungen erneut anzuwenden. Auf eine konkrete Anfrage wird mitgeteilt, welche Daten entfernt werden und welche aus welchem Grund vorübergehend verbleiben.
8.4 Rechte und Kontakt
Betroffene Personen können nach den gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit verlangen. Gegen Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen kann aus Gründen der besonderen Situation Widerspruch erhoben werden. Gegen Direktwerbung ist Widerspruch jederzeit möglich. Eine Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Anliegen können an [email protected] gerichtet werden. Eine erforderliche Identitätsprüfung erfolgt verhältnismäßig. Anträge werden grundsätzlich innerhalb eines Monats beantwortet; gesetzlich zulässige Verlängerungen werden begründet. Bei Verarbeitung in Verantwortung eines Geschäfts unterstützen wir die Weiterleitung an dieses Geschäft.
Es besteht das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, insbesondere am gewöhnlichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder Ort eines vermuteten Verstoßes. Für private Unternehmen in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eine zuständige Anlaufstelle.
9. Cookies und Speicher auf Geräten
Encore verwendet Speicherfunktionen für Anmeldung, Sicherheit, angeforderte Abläufe und ausdrücklich gewählte Einstellungen. Eine Vertragsbestätigung oder Kenntnisnahme erlaubt keine beliebigen zusätzlichen Speicherzugriffe. Soweit ein Zugriff für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist, kommt § 25 Absatz 2 Nummer 2 TDDDG zur Anwendung. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten braucht zusätzlich die jeweils einschlägige Rechtsgrundlage nach der DSGVO.
9.1 Erforderliche Cookies
- encore_account und encore_session: geschützte Anmeldung, bis zu 30 Tage; bei aktiver Nutzung kann die Sitzung erneuert werden. Abmeldung oder Sicherheitsmaßnahmen können sie vorher beenden.
- encore_workspace: Auswahl eines Geschäfts bei mehreren berechtigten Zugängen, bis zu 30 Tage. Die Auswahl ersetzt keine Berechtigungsprüfung.
- encore_enrollment: Zuordnung einer laufenden Kartenanmeldung zum Browser, bis zu einer Stunde.
- encore_join: kurzlebiger Nachweis für einen angeforderten Kartenzugriff, bis zu zwei Minuten.
- encore_oauth: Schutz einer Anmeldung über einen externen Anmeldedienst, bis zu zehn Minuten.
9.2 Einstellungen und vorübergehende Abläufe
encore-locale speichert die Sprachwahl und encore-theme eine gewählte Darstellung für bis zu ein Jahr. Für die Wetterdarstellung speichert der Browser Einstellungen und einen zeitlich begrenzten Darstellungsstand unter encore-weather und encore-weather-theme. Diese Einträge dienen nicht der Werbung. Sie lassen sich in den Darstellungsoptionen beziehungsweise über die Browserdaten ändern oder entfernen.
Der Sitzungsspeicher hält vorübergehend Anmeldeprüfwerte, den Fortschritt einer Kartenanmeldung, Kartenzugriffe und Bestätigungen nach dem Speichern eines Designs. Einträge werden bei Abschluss bestimmter Abläufe entfernt; spätestens mit dem Ende der jeweiligen Browsersitzung endet ihre reguläre Verfügbarkeit. Ein Browser kann Sitzungen bei Wiederherstellung fortsetzen.
Native Apps speichern Anmeldedaten und Einstellungen über die vorgesehenen Gerätefunktionen. Push-Berechtigungen lassen sich zusätzlich in den Systemeinstellungen verwalten. Eine Systemberechtigung ist keine Marketing-Einwilligung.
9.3 Infrastruktur, zusätzliche Technologien und Löschen
Cloudflare kann zur Absicherung angeforderter Zugriffe erforderliche Sicherheitsinformationen verarbeiten. Ob Sicherheits-Cookies gesetzt werden, hängt von der aktivierten Schutzfunktion ab; sie dürfen nicht für unabhängige Werbung verwendet werden.
Im Encore-Anwendungscode sind keine Analyse- oder Werbe-Tracker eingebunden. Künftig ergänzte, nicht erforderliche Technologien müssen bis zu einer vorherigen freiwilligen Einwilligung deaktiviert bleiben. Ablehnung muss ebenso einfach wie Zustimmung und ein späterer Widerruf erreichbar sein. Die Zustimmung zu dieser Unternehmensvereinbarung kann diese Entscheidung nicht ersetzen.
Cookies und lokale Website-Daten können im Browser gelöscht oder blockiert werden. Anschließend können eine neue Anmeldung, eine erneute Einstellungsauswahl oder ein neuer Kartenzugriff nötig sein. Lokales Löschen entfernt nicht automatisch das serverseitige Konto. Kontolöschung und Auskunft sind über die angebotenen Kontofunktionen beziehungsweise unseren Kontakt möglich.
10. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Die Abschnitte 10 bis 12 bilden die Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO zwischen dem über die Einladung identifizierten und anschließend nach Abschnitt 1 im Unternehmensprofil konkretisierten Unternehmen als Verantwortlichem und Dominik Tajak Consulting als Auftragsverarbeiter. Sie werden mit der befugten Zustimmung zur gesamten Unternehmensvereinbarung in dieser genauen Fassung vereinbart; eine weitere Vertragsbestätigung ist dafür nicht erforderlich. Vor Beginn der geschäftlichen Programmverarbeitung sind die vollständigen Unternehmensangaben zu hinterlegen. Eine bloße Kenntnisnahme durch Mitarbeiter oder Manager schließt diese Vereinbarung nicht ab.
Die Regelungen gelten nur für Verarbeitung im Auftrag. Eigene Plattform-, Sicherheits- und Abrechnungszwecke nach Abschnitt 8 werden dadurch nicht zur Auftragsverarbeitung. Umgekehrt dürfen Auftragsdaten nicht ohne eigene tragfähige Rechtsgrundlage für unabhängige Zwecke des Anbieters verwendet werden. Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach den tatsächlichen Tätigkeiten.
10.1 Gegenstand, Dauer und Daten
Gegenstand ist der technische Betrieb und die Betreuung der vom Unternehmen verwalteten digitalen Treueprogramme: Karten und Kundenmitgliedschaften, berechtigte Gutschriften und Einlösungen, Besuchspakete, erforderliche Nachweise, Exporte und zulässige Kommunikationsvorgänge. Die Verarbeitung umfasst Erfassen, Ordnen, Speichern, Anzeigen, Übermitteln auf Weisung, Berichtigen, Sperren und Löschen beziehungsweise Anonymisieren.
Betroffene Personen sind Kunden und Programmteilnehmer sowie berechtigte Beschäftigte und Ansprechpartner des Unternehmens. Datenarten sind insbesondere Namen, erforderliche Kontaktangaben, Karten- und Mitgliedskennungen, Programmzuordnung, Stempel-, Punkte-, Besuchs- und Einlösungshistorie, Kanalpräferenzen und Nachweise tatsächlich abgegebener Erklärungen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten und Daten nach Artikel 10 DSGVO sind nicht Gegenstand des Auftrags und dürfen nicht in Freitextfelder eingestellt werden.
Die Verarbeitung dauert für die vereinbarte Leistung und die geordnete Rückgabe oder Löschung an. Gesetzliche Pflichten sowie Vertraulichkeits- und Nachweispflichten gelten im jeweils erforderlichen Umfang fort.
10.2 Weisungen und Verantwortung
Das Unternehmen entscheidet über Zweck, Umfang, Rechtsgrundlage und Zulässigkeit seiner Treueprogramme und erfüllt seine Informationspflichten. Dokumentierte Einstellungen und berechtigte Bedienhandlungen innerhalb des Vertrags sind Weisungen. Ergänzende Weisungen erfolgen in Textform durch eine befugte Person. Das Unternehmen ist berechtigt, Auskunft über die Auftragsverarbeitung zu verlangen und die Einhaltung dieser Vereinbarung zu kontrollieren.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Auftragsdaten nur auf dokumentierte Weisung, auch bei Übermittlungen in Drittländer oder an internationale Organisationen. Besteht eine entgegenstehende Verarbeitungspflicht nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats, informiert er vorab über diese Pflicht, soweit das betreffende Recht dies nicht untersagt. Hält er eine Weisung für datenschutzrechtswidrig, weist er das Unternehmen unverzüglich darauf hin und setzt den betroffenen Vorgang bis zur Klärung aus, soweit erforderlich.
10.3 Vertraulichkeit und Sicherheit
Nur Personen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, dürfen im erforderlichen Umfang auf Auftragsdaten zugreifen. Zugänge sind auf notwendige Aufgaben zu begrenzen. Unterstellte Personen dürfen die Daten nur auf zulässige Weisung oder aufgrund einer einschlägigen gesetzlichen Pflicht verarbeiten.
Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Artikel 32 DSGVO erforderlichen, dem Risiko angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen und überprüft ihre Wirksamkeit regelmäßig. Dabei berücksichtigt er Stand der Technik, Implementierungskosten, Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie Risiken für die Rechte und Freiheiten Betroffener. Die konkret vereinbarten Maßnahmen stehen in Abschnitt 11.
Änderungen dürfen das vereinbarte Schutzniveau nicht vermindern. Bei erkannten Risiken sind angemessene Abhilfemaßnahmen zu dokumentieren. Diese Vereinbarung behauptet weder eine Zertifizierung noch die durchgängig verschlüsselte Speicherung sämtlicher Daten; solche Eigenschaften bedürfen eines gesonderten Nachweises.
10.4 Weitere Auftragsverarbeiter
Das Unternehmen genehmigt allgemein den Einsatz der in Abschnitt 12 aufgeführten Dienste für die dort beschriebenen Zwecke, soweit sie tatsächlich als weitere Auftragsverarbeiter tätig werden. Die Genehmigung erfasst keine beliebigen weiteren Anbieter oder unabhängigen Verarbeitungszwecke.
Über eine beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter informiert der Anbieter das Unternehmen mindestens 30 Tage vor Einsatz in Textform. Die Mitteilung bezeichnet Dienstleister, Aufgabe und wesentliche Auswirkungen auf Verarbeitung und Schutzmaßnahmen. Das Unternehmen kann aus nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Die Parteien klären eine angemessene Alternative. Bis zur Klärung darf die beanstandete Änderung nicht gegen die vereinbarte Genehmigungsregel umgesetzt werden; ist keine rechtmäßige Lösung möglich, kann die betroffene Leistung beendet werden. Gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
Weitere Auftragsverarbeiter werden vertraglich mindestens mit denselben einschlägigen Datenschutzpflichten nach Artikel 28 DSGVO verpflichtet. Der Anbieter bleibt gegenüber dem Unternehmen für die Erfüllung dieser Pflichten verantwortlich. Eine Änderung einer öffentlich abrufbaren Dienstleisterliste ersetzt die vereinbarte Mitteilung nicht.
10.5 Unterstützung, Betroffenenrechte und Vorfälle
Der Auftragsverarbeiter unterstützt das Unternehmen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm verfügbaren Informationen bei den Pflichten nach den Artikeln 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Sicherheitsmaßnahmen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und erforderlichen Konsultationen. Er unterstützt nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen die Bearbeitung von Betroffenenrechten nach Kapitel III DSGVO.
Bei ihm eingehende Anfragen zu Auftragsdaten werden unverzüglich an das Unternehmen weitergeleitet. Eigenständige Entscheidungen erfolgen nur auf Weisung oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht. Die Verantwortung für die fristgerechte Entscheidung des Unternehmens wird dadurch nicht ersetzt.
Eine bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wird dem Unternehmen unverzüglich gemeldet. Die Mitteilung enthält die verfügbaren Angaben zur Art des Vorfalls, zu betroffenen Daten und Personen, wahrscheinlichen Folgen, einer Kontaktstelle und getroffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen. Noch fehlende Informationen werden ohne unangemessene Verzögerung ergänzt. Der Anbieter unterstützt die Klärung und Begrenzung der Folgen. Gesetzliche Melde- und Benachrichtigungspflichten des Verantwortlichen bleiben bestehen; insbesondere beginnt dessen Frist nicht erst mit einer vollständig abgeschlossenen Untersuchung.
10.6 Nachweise und Kontrollen
Der Auftragsverarbeiter stellt alle zur Prüfung seiner Pflichten nach Artikel 28 DSGVO erforderlichen Informationen bereit. Er ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch das Unternehmen oder einen von ihm beauftragten Prüfer und trägt dazu bei.
Umfang und Termin werden grundsätzlich so abgestimmt, dass Sicherheit, Vertraulichkeit und Daten anderer Kunden geschützt bleiben. Dringende gesetzliche Kontrollen oder begründete Untersuchungen eines Vorfalls werden dadurch nicht ausgeschlossen. Festgestellte erhebliche Mängel werden mit geeigneten Maßnahmen und nachvollziehbaren Fristen bearbeitet. Die Veröffentlichung dieses Vertragstexts ersetzt keinen Betriebsnachweis.
10.7 Rückgabe und Löschung
Nach Abschluss der Verarbeitungsleistungen werden alle Auftragsdaten nach Wahl des Unternehmens zurückgegeben oder gelöscht. Auch vorhandene Kopien werden gelöscht, soweit keine Pflicht nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zur weiteren Speicherung besteht. Ein erforderlicher Export soll vor Abschaltung des Zugangs vereinbart werden; ein versäumter Exporttermin hebt das Wahlrecht nicht auf.
Aufgrund gesetzlicher Pflichten zurückbehaltene Daten bleiben geschützt und dürfen nur für den Aufbewahrungszweck verarbeitet werden. Sicherungskopien werden im Rahmen des geregelten Sicherungszyklus ersetzt beziehungsweise gelöscht und bis dahin für die gewöhnliche Nutzung gesperrt gehalten. Bei Wiederherstellung sind zuvor erteilte Lösch- und Sperrweisungen erneut umzusetzen.
Auf Anforderung erhält das Unternehmen einen Nachweis über die Durchführung und über verbleibende gesetzlich erforderliche Ausnahmen. Vertraulichkeits-, Sicherheits- und Zweckbegrenzungspflichten bestehen bis zur ordnungsgemäßen Löschung fort.
11. Technische und organisatorische Maßnahmen
Diese Maßnahmen sind Bestandteil der Auftragsverarbeitung in genau dieser Vertragsfassung:
- Trennung und Berechtigungen: Eigene Encore-Datenbank mit Zuordnung betrieblicher Daten zum jeweiligen Geschäft; serverseitige Prüfung der Berechtigung bei Zugriffen und Änderungen.
- Persönliche Zugänge: Individuelle Benutzerkonten, abgestufte Rollen und entziehbare Sitzungen; Passwortableitungen anstelle gespeicherter Klartextpasswörter.
- Übertragung und Sitzungen: HTTPS für öffentliche Produktzugriffe, geschützte Sitzungs-Cookies im Produktivbetrieb und kurzlebige Nachweise für sensible Anmelde- und Wiederherstellungsabläufe.
- Integrität und Nachvollziehbarkeit: Versionsprüfungen, wiederholsichere Verarbeitung wichtiger Änderungen sowie nachvollziehbare Vorgangs- und Bestätigungshistorien, die gegen gewöhnliche nachträgliche Änderungen geschützt sind. Korrekturen dürfen historische Vorgänge nicht verdeckt ersetzen.
- Administration und Testbetrieb: Begrenzte administrative Zugänge, vertraulicher Umgang mit Zugangsdaten und Trennung von Produktivdaten und isolierten Testdaten. Keine Test-E-Mails an echte Kunden.
- Sicherung und Wiederherstellung: Sicherungs- und Wiederherstellungsverfahren, Prüfung der Wiederherstellbarkeit, begrenzter Zugang zu Sicherungen und Umsetzung dokumentierter Lösch- und Aufbewahrungsanforderungen. Die Verfahren müssen eine dem Risiko angemessene Wiederherstellung von Verfügbarkeit und Zugang ermöglichen.
- Laufende Kontrolle: Pflege von Software und Berechtigungen, Behandlung gemeldeter Sicherheitsmängel, Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und dokumentierte Reaktion auf Datenschutzvorfälle.
Diese Maßnahmen beschreiben das vereinbarte Schutzniveau. Konkrete Betriebsnachweise, Sicherungsintervalle und die aktuelle Wirksamkeitsprüfung sind auf begründete Anforderung bereitzustellen. Daraus wird kein bestimmtes Wiederherstellungszeitversprechen, keine Zertifizierung und keine pauschale Garantie der Rechtskonformität aller Unternehmensprozesse abgeleitet.
12. Dienste, Unterauftragnehmer und internationale Verarbeitung
Die folgende Aufstellung beschreibt die für diese Fassung bestätigten Dienste und Zwecke. Für Auftragsdaten gilt die Genehmigungs- und Änderungsregel aus Abschnitt 10.4. Bei eigenen Plattformverarbeitungen informiert dieser Abschnitt über Empfänger und Verarbeitungsketten. Zusätzliche eigenverantwortliche Tätigkeiten eines Dienstes werden nicht als uneingeschränkte Auftragsverarbeitung dargestellt.
- Hostinger: Serverbetrieb und Speicher für Encore; ausgewählter Serverstandort Frankfurt am Main, Deutschland/EU. Dort liegt die eigene Encore-Datenbank. Maßgeblich sind die im Betreibervertrag bezeichnete Hostinger-Vertragsgesellschaft und deren zulässig eingesetzte Unterauftragnehmer. Support- und Unterauftragnehmerzugriffe richten sich zusätzlich nach diesem Vertrag. Der Hauptserverstandort ist keine pauschale Zusicherung ausschließlich europäischer Verarbeitung sämtlicher Dienste. Datenschutzunterlagen.
- Cloudflare: Netzwerk-, Auslieferungs- und Schutzdienste. Verarbeitet werden technische Verbindungsdaten, insbesondere IP-Adresse und Anfrageinformationen, sowie für die Auslieferung erforderliche Inhalte. Globale Verarbeitung ist möglich. Datenschutzhinweise.
- Resend: Versand angeforderter Konto-, Einladungs-, Wiederherstellungs- und sonstiger rechtmäßiger E-Mails sowie Versandstatus. Verarbeitet werden insbesondere Empfänger, Betreff und Nachrichteninhalt. Verarbeitung einschließlich US-Dienstleistern ist möglich. Für Auftragskommunikation gelten die vereinbarten Weisungen. Vertrag zur Auftragsverarbeitung und Unterauftragnehmerliste.
- Google/Firebase und Apple: Wallet-Funktionen, optionale Anmeldung und technische Zustellung mobiler Benachrichtigungen entsprechend der angeforderten Funktion und verwendeten Plattform. Hierfür werden notwendige Karten-, Anmelde- oder Geräteinformationen übermittelt. Soweit die Dienste für ein beauftragtes Programm Daten im Auftrag verarbeiten, gilt Abschnitt 10.4. Eigene Tätigkeiten als Anmelde-, Geräte- oder Plattformanbieter können daneben in eigener Verantwortung erfolgen; sie sind keine unbegrenzte Unterauftragsgenehmigung. Firebase Datenschutz und Sicherheit, Google Datenschutz, Apple Datenschutz.
- Geoapify / KEPTAGO LTD, Zypern: Serverseitige Suche und Kartendarstellung für Geschäftsadressen; verarbeitet werden Suchtexte, Koordinaten und technische Anfrageinformationen. Unnötige persönliche Angaben gehören nicht in die Adresssuche. Vertragsbedingungen und Datenschutz.
Stripe ist für diese Fassung noch nicht als Zahlungsdienst angeschlossen. Die Zahlungssimulation übermittelt keine Zahlungsdaten an Stripe. Vor einer echten Zahlungsanbindung sind der konkrete Ablauf, Empfängerinformationen und erforderliche Vertragsunterlagen zu ergänzen. Eine allgemeine Zustimmung zu einem beliebigen künftigen Zahlungsdienst wird nicht erteilt.
Einige Dienste können Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten, insbesondere in den USA. Vor einer solchen Übermittlung müssen die Voraussetzungen des Kapitels V DSGVO erfüllt sein: etwa ein einschlägiger Angemessenheitsbeschluss für einen tatsächlich erfassten, gegebenenfalls gültig zertifizierten Empfänger oder geeignete Standardvertragsklauseln mit erforderlicher Prüfung und ergänzenden Schutzmaßnahmen. Die bloße Nennung eines Dienstes oder der EU-Standort des Hauptservers ersetzt diese Prüfung nicht.
Informationen zu konkret verwendeten Garantien und eine Kopie beziehungsweise Auskunft über ihren wesentlichen Inhalt sind über [email protected] erhältlich. Für Auftragsdaten bleiben dokumentierte Weisungen und die Genehmigung weiterer Auftragsverarbeiter zusätzlich erforderlich. Die verlinkten Anbieterunterlagen dienen der ergänzenden Information; sie ersetzen weder die hier vereinbarten Pflichten noch erlauben spätere Änderungen dieser Webseiten eine stille Änderung des Unternehmensvertrags.
13. Fassungen, Nachweise und Schlussbestimmungen
Diese Fassung ist ein zusammenhängender Vertrag einschließlich der Abschnitte 10 bis 12. Ihre vertraglichen Inhalte hängen nicht davon ab, welche spätere Fassung eines separat verlinkten Encore-Dokuments online steht. Frühere bestätigte Dokumente und Erklärungen bleiben in der Historie erhalten; diese neue Fassung schreibt sie nicht rückwirkend um.
Eine Zustimmung wird mit der konkreten Dokumentfassung, ihrer Prüfsumme, der zugehörigen Identität, der Unternehmenszuordnung, der tatsächlichen Aktion und dem serverseitigen Zeitpunkt dokumentiert. Die eingeschränkte Kenntnisnahme eines Teammitglieds wird als solche und nicht als Unternehmenszustimmung geführt. Gleiches gilt für gesonderte Werbeeinwilligungen und deren Widerrufe. Es werden keine Erklärungen aus einer Freischaltung, bisherigen Nutzung oder aus Schweigen abgeleitet.
Vertragsänderungen werden versioniert und, soweit erforderlich, einer befugten Person zur ausdrücklichen Zustimmung vorgelegt. Eine wesentliche Leistungskürzung wird nicht durch bloße Weiternutzung oder stillschweigende Zustimmung eingeführt. Gesetzlich erforderliche technische Anpassungen bleiben möglich. Die besonderen Mitteilungs- und Widerspruchsrechte für Unterauftragnehmer sowie das vereinbarte Schutzniveau bleiben unberührt. Aktualisierte Datenschutzinformationen sind weiterhin Informationen und keine nachträglich fingierte Einwilligung.
Individuelle Vereinbarungen haben im gesetzlich vorgesehenen Umfang Vorrang. Es gilt deutsches Recht. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Anbieters wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt. Sind einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften; eine automatisch geltende Ersatzklausel zulasten des Unternehmens wird nicht vereinbart.